Zertifizierung und lückenlose Rückverfolgbarkeit

Rückverfolgbarkeit der Charge

Würden Sie ein Auto ohne TÜV kaufen? Wahrscheinlich nicht. Bei Blechen und Brennteilen sollten Sie auch geprürfte Qualität erwarten dürfen. Deshalb geben wir Ihnen Brief (APZ 3.1) und Siegel (Stempel über Nadelmarkierer) darauf, dass Sie genau das Material erhalten, das Sie auch bestellt haben. Jedes Teil, das unsere Hallen verlässt, ist auch noch Jahre später über seine Nummer bzw. Charge zurück zu verfolgen. Auditiert für die Ausführungsklassen 1 bis 4. Die DIN EN 1090 stellt ein Regelwerk für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken dar, das in den Ländern der Europäischen Union Gültigkeit besitzt. Daraus ergibt sich im Wesentlichen, dass ein Hersteller von Baustahlprodukten oder ein Unternehmen, das Baustahlvorprodukte in Verkehr bringt, eine werkseigene Produktionskontrolle (kurz WPK genannt) einzurichten und aufrecht zu erhalten hat, die sicherstellt, gemäß den Vorgaben der Norm zu fertigen. Dies wird in einem Audit festgestellt und regelmäßig überprüft. Der zertifizierte Betrieb darf daraufhin ein CE-Kennzeichen für seine Produkte vergeben, das als Qualitätsmerkmal dient. Standardmäßig wird ohne explizitem Verweis die Ausführungsklasse 2 (EXC 2) als Standard vorausgesetzt. So fällt z.B. die Fertigung eines Geländers durch einen Schlosserbetrieb bereits unter EXC 2.

Was bedeutet das nun für den Blechhandel bzw. den Handel mit Brennteilen? Für Bleche gilt, dass die Grenzabmaße der Dicke, innerhalb der Toleranzen gem. EN 10029 Klasse A liegen müssen, sofern die Ausführungsklasse 1 bis 3 vorgegeben wird. Bei EXC 4 haben die engeren Toleranzen der Klasse B Gültigkeit. Neben Dickentoleranzen sind u.a. auch Toleranzen bzw. Vorgaben hinsichtlich Oberflächenbeschaffenheit, Korrosionsschutz, Schraubverbindungen, Schweißen und dem Schweißen artverwandte Verfahren, wie das thermische Schneiden einzuhalten und da sind wir bei Thema. Die Norm regelt u.a. die Rechtwinkeligkeit und Rauhtiefe an der Schnittkante sowie die Aufhärtung des Materials innerhalb der wärmebeeinflussten Zone. Ein zertifizierter Betrieb garantiert die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte unter Produktionbedingungen. Für die Ausführungsklassen 1 und 2 spielt dies – zumindest in dem Bereich S235 bis S355 – eine nur untergeordnete Rolle. Anders sieht dies bei Bauwerken ab EXC 3 aus, wo es z.B. um Brücken-, Stadien- bzw. Kraftwerksbau geht. Inbesondere in der höchsten Ausführungsklasse (EXC 4) sind die Anforderungen hoch gesteckt.

Im Downloadbereich können Sie das Zertifikat und die AGBs dazu ansehen.

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